Im Oktober wurde Herr Meier Vater von Drillingen. Im November bezog er den Urlaub des andern Elternteils an 10 einzelnen Arbeitstagen; der Arbeitgeber zahlte den Lohn zu 100% weiter. Die EAE wird im Dezember als Leistung Dritter berücksichtigt. Zusätzlich gibt es eine Geburtsprämie von CHF 1'111.00 pro Kind und einen Kinderwagen im Wert von CHF 1'562.00.
Gemäss dem durch die kantonalen Steuerbehörden genehmigten Lohnreglements hat Herr Meier Anspruch auf Pauschalspesen in der Höhe von monatlich CHF 500.00.
Vom 1. Juni bis und mit 30. November wurde auf der Lohnabrechnung jeweils nur der Monatslohn, der Privatanteil PW sowie die Pauschalspesen ausgewiesen / bezahlt (ab November die Kinderzulagen).
NBU: 1.02%
KTG: 1.42% AN vom AHV-pflichtigen Lohn, jedoch ohne Bonus, Prämien, Geschenke und Privatanteil PW
BVG: fix AN CHF 795.00
Und jetzt bitte einfach die Dezemberabrechnung erstellen. 😇